Fliegenschutzmittel sind kein Doping

Wie die FN jetzt bekannt gab, sind ab sofort Fliegenschutzmittel bei Turnieren erlaubt. Bisher konnten Fliegenschutzmittel, die ätherische Öle, etwa Lavendel oder Nelkenöl beinhalten, nicht bei Wettbewerben verwendet werden, denn von der Anwendung bis zum Wettbewerb war eine Karenzzeit von zwei Tagen einzuhalten. Ein Labor in Köln hat jetzt eine Methode gefunden, die Herkunft von im Körper des Pferdes vorhandenen Metaboliten ätherischer Öle zu unterscheiden. Während früher nur das Vorhandensein ätherischer Öle nachgewiesen wurde und damit äussere und innere Anwendungen ätherischer Öle undifferenziert beurteilt wurden, gibt es jetzt eine quantitative Methode, bei welcher der Wirkstoffspiegel bestimmt wird. Es ist also feststellbar, ob ätherische Öle durch äussere Anwendung, wie zum Beispiel über Fliegensprays oder systemisch z.B. über Inhalation verabreicht wurden. Die systemische Anwendung von ätherischen Ölen, wie sie bei der Behandlung von Erkrankungen der Lunge des Pferdes eingesetzt werden, führt zu weit höheren Wirkstoffspiegeln beim Pferd, als dies bei der Anwendung von Insektensprays der Fall ist. Durch die geringere Wirkung ätherischer Öle auf den Pferdekörper bei der Applikation von Fliegensprays sind diese jetzt bei Turnieren zugelassen. Eine vorschriftsmäßige Anwendung dieser Insektenschutzmittel gemäß den Herstellerangaben ist unbedingt einzuhalten.

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